
Anders ausgedrückt: Der Franchisegeber überträgt dem Franchisenehmer die Aufgabe, an seiner statt ein Geschäft entsprechend seinem Konzept zu betreiben. Im Unterschied zum Strukturvertrieb und zum Direktmarketing handelt es sich dabei meist nicht nur um bestimmte Produkte oder Dienstleistungen, sondern um den Betrieb eines Geschäfts bzw. einer Filiale. Für den Franchisegeber hat dieses System den Vorteil, dass er das unternehmerische Risiko an den Franchisenehmer überträgt und damit auslagert. Dieser wiederum kann hierdurch relativ leicht eine selbständige Existenz gründen, indem er auf die Bekanntheit der Marke, auf das Know-how des Unternehmens und eine laufende technische und betriebswirtschaftliche Unterstützung zurückgreift. So wird er oftmals vom Franchisegeber aus- bzw. fortgebildet wird. Gleichwohl ist er in seiner unternehmerischen Freiheit eingeschränkt, da das Verhältnis neben den Rechten auch Pflichten enthält. Der Franchisegeber kann die Umsetzung des Geschäftskonzepts überprüfen, dem Franchisenehmer Vorgaben machen und Anweisungen erteilen. Der Franchisenehmer darf und muss sich in vielerlei Hinsicht an die Vorgaben des Franchisegebers halten – etwa bei der Ausstattung des Geschäfts oder der Verwendung von Namen und Symbolen.
Letztlich zielt das Konzept darauf ab, dass ein Unternehmen mit verschiedenen rechtlich selbstständigen Partnern einen einheitlichen Vertrieb aufbaut und mit eingeschränktem Risiko ein Geschäftstyp vervielfacht.
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